Service | UVV-Prüfung

Gern übernehmen wir für Ihre Staplertechnik die jährlich wiederkehrenden Prüfungen, sowie die Terminüberwachung mit Erinnerungsservice.
 
Grundsätze für die UVV Prüfung von Staplern und Lagertechnik für die der Unternehmer verantwortlich ist:
Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" ( BGV D 27 ) sind Flurförderzeuge und  ihre Anbaugeräte, sowie die für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.
 
Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Hierfür erhalten Sie von uns ein Prüfprotokoll.
 
Bei der Beseitigung von eventuell festgestellten Sicherheitsmängeln werden unsere erfahrenen Mitarbeiter Sie optimal beraten um die Betriebssicherheit, sowie Verfügbarkeit der Technik wieder herzustellen. 
 
Umfang der wiederkehrenden Prüfung:
 
A. Fahrwerk und Antrieb:
 






  1. Lenkung
    Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke.
     
  2. Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse)
    Bremsbeläge, Bremsleitungen und -anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge.
     
  3. Räder
    Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser.
     
  4. Fahrgestell
    Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung.
     
  5. Schalter, Warneinrichtung
    Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe.
     
  6. Antrieb
    Bei elektrischem Antrieb: Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine überbrückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung.

    Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren: Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter).
     
  7. Anhänger
    Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diesen Fahrwerk und Kupplungsgestänge zu prüfen.

B. Fahrerschutz:
Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen. Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand).

C. Sonstiges:
Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden. Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabelstapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.

Für ein kostenloses und unverbindliches Stapler UVV-Prüfungsangebot klicken Sie bitte hier

Hebeprofi

Die Stapler- und Hydraulik - Service GmbH ist ein zuverlässiger Partner für den Verkauf und die Vermietung sämtlicher Flurfördertechnik ( Gabelstapler, Teleskopstapler, Geländestapler, Lagertechnik, Minikrane, Arbeitsbühnen und auch von sämtlichem Lager- und Betriebseinrichtungs-, Arbeitsschutz- und Industriebedarf.
Weiterhin führen wir sämtliche Reparaturen, Wartungen und Instandsetzungen im Kundendienst oder in den eigenen Werkstätten an dieser Technik aus.

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